Klasse A1:
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/Kg,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von nicht mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Vorraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Unterricht ( 12x Grundstoff a 90 Min., 4x Spezialstoff Klasse A a 90 Min. )
- Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nacht je 45 Min. )
Theorieunterricht verringert sich auf 6x Grundstoff wenn Sie schon im Besitz einer anderen Führerscheinklasse sind. (z.b. AM)
Prüfung:
- Theoretisch
- Praktisch (45 Min.)