Die Antragstellung bzw. der Ausbildungsbeginn ist bereits ab 16 ½ Jahre möglich.
Ab wann kann ich die Prüfung ablegen?
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Wo ist die Prüfbescheinigung gültig?
Im gesamten Bundesgebiet und durch ein abkommen auch in Österreich.
Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl den Antrag als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen. Es muss mindestens eine Begleitperson benannt werden.
Welche Vorraussetzung muss die Begleitperson haben?
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. Sie darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.
Wie funktioniert das mit der Begleitperson?
Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt anwesend sein.
Sie soll unterstützend und beratend sein, sie darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.
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